Schulregeln

Teil 1

Unsere Schule will eine gute Schule sein. Darum gelten für unser Zusammenleben und -arbeiten diese Überzeugungen, die Richtschnur in unserem täglichen Miteinander sein sollen. Darauf haben sich Lehrer, Lehrerinnen, Eltern und Schülerinnen und Schüler verständigt. Alle Mitglieder der Schulgemeinde verpflichten sich, diese Grundprinzipien nicht nur anzuerkennen, sondern sie in ihrem täglichen Tun und Lassen auch nach Kräften zu verwirklichen.

  

Jeder Mensch besitzt Würde, weil er einmalig, unersetzlich und unverzichtbar ist. Er hat daher das Recht, Achtung und Anerkennung zu erfahren, und die Pflicht, Achtung und Anerkennung jedem anderen entgegenzubringen.

 

Jeder trägt Verantwortung für sein Handeln und muss lernen, die Folgen seiner Entscheidungen zu tragen

Verantwortung bedeutet, dass ich für mein Handeln mir und anderen gegenüber Antwort geben kann. Verursachte Schäden sollen nach Kräften wieder gutgemacht werden. Im Rahmen seiner Möglichkeiten soll jeder in der Schule Leistung erbringen. Diese Leistung dient dem Einzelnen und dem Gesamtwohl.

 

Lehrer, Schüler und Eltern sind in gleicher Weise verpflichtet, ihren Beitrag zum Gelingen von „guter Schule“ zu leisten.

 

Lehrer, indem er

• seine Dienstpflichten gewissenhaft erfüllt,

• den Schüler bestmöglichst fördert,

• sich schrittweise bei der Lenkung der Lernprozesse zurücknimmt,

• beispielhaft selbst ein Lernender bleibt.

 

Schüler, indem er

• sein Wissen und Können mehrt,

• sein Lernen zunehmend selbst bestimmt,

• zu einer offenen, sich selbst fordernden Lernhaltung findet.

 

Eltern, indem sie

• ihrem Kind dabei Rückhalt geben,

• es unterstützend begleiten und

• ihm angemessenen Freiraum geben.

 

Wir bemühen uns um eine gute Kommunikation, d.h. dass Gesprächspartner ehrlich und offen miteinander reden, einander zuhören und bemüht sind, sich in den anderen hineinzuversetzen. Unser Umgehen miteinander soll durch Toleranz bestimmt sein. Wir achten die Mitmenschen und nehmen sie in ihrer Andersartigkeit an. Wir bemühen uns auch, auf ihre Gefühle Rücksicht zu nehmen. Unter gelungener Partnerschaft verstehen wir die vertrauensvolle Zusammenarbeit an gemeinsamen Aufgaben und Zielen.

Wir verhalten uns umweltbewusst. Wir achten und schützen die Natur als Quelle unseres Lebens und bewahren sie für kommende Generationen.

Wir bemühen uns um Ordnung. Ordnung ist ein sinnvoller, durch aktive Gestaltung geschaffener Zusammenhang von Sachen, Gedanken, Meinungen und Personen. Sie begünstigt die eigene Arbeit, erleichtert das tägliche Zusammenleben, erfordert die Anerkennung der Ziele, denen sie dient und ein hohes Maß an Selbstdisziplin. Ein Mindestmaß an Ordnung ist zugleich die Bedingung für die Möglichkeit und Sicherung individueller Freiheit.

 

 

Teil 2

Jede Art von Diskriminierung, Beleidigung, Bedrohung und Gewaltanwendung – auch mit Worten– lassen wir in unserer Schule nicht zu. Deshalb ist das Vorbild von Eltern und Lehrern im Gebrauch einer angemessenen und menschenwürdigen Sprache von großer Bedeutung.

 

Bei Verstößen gegen die folgenden Regelungen, aber auch bei Konflikten jeder Art, soll zunächst der Weg über Gespräche und Einsicht versucht werden.

Sollten sich Schüler untereinander trotzdem nicht einigen können, soll der Aufsicht führende Lehrer oder der Klassenlehrer hinzugezogen werden.

 

Bei Konflikten von Lehrern untereinander, zwischen Lehrern einerseits und Schülern und/oder Eltern andererseits, sollen ebenfalls zunächst im Gespräch der Betroffenen beide Positionen offen wahrgenommen und Lösungen angestrebt werden. Erst wenn diese Gespräche keine Verständigung ergeben, wird die Schulleitung eingeschaltet.

 

Leitgedanke soll dabei immer sein,

  • die Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern
  • den angerichteten Schaden einzusehen und
  • nach Möglichkeit wieder gut zu machen.

 

Wenn es die Situation erfordert, müssen weitere pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen (§ 82 Schulgesetz) Anwendung finden.

 

Lehrer und Schüler bereiten sich gewissenhaft auf den Unterricht vor. Sache des Lehrers ist es, einen interessanten und lehrreichen Unterricht zu planen und durchzuführen. Sache der Schüler ist es, die geforderten Vorarbeiten und die nötigen Arbeitsmaterialien bereit zu haben und aktiv am Gelingen des Unterrichts mitzuwirken.

 

Die Hausaufgaben

 

dürfen in der Regel den gesetzlich vorgegebenen Rahmen nicht überschreiten

sollen rechtzeitig gestellt und bei Bedarf erläutert werden

müssen von den Schülern sorgfältig und eigenständig erledigt und von den Lehrern aufgegriffen und überprüft werden

 

Die Eltern sorgen zu Hause

  • für die erforderliche Ruhe
  • für die notwendige Zeit
  • für einen angemessenen Arbeitsplatz und fördern so das eigenständige Arbeiten

 

Der Unterricht beginnt und endet für Lehrer/Lehrerinnen und Schüler/Schülerinnen pünktlich. Unterrichtsräume und Schulgelände sind pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen.

Für das friedliche Miteinander auf dem Pausenhof gelten die ausgehängten Pausenregeln.

Für unsere Buskinder gelten die zu Beginn des Schuljahres ausgegebenen Busregeln.

 

Die Schulregeln wurden am 11. April 2002 von der Schulkonferenz beschlossen.

Sie traten erstmals zum Schuljahresbeginn 2002/2003 in Kraft und wurden 2016 von der Schulkonferenz bestätigt.

Im Schuljahr 2016/17 hat eine Überarbeitung stattgefunden. Mit den daraus formulierten Erziehungsvereinbarungen verpflichten sich Eltern, Kinder und Lehrer, gemeinsam zum Wohle aller Kinder konstruktiv zusammen

zu arbeiten.